In Form von Geldleistungen für den Angehörigen, der Ihre Pflege und Betreuung ggf. übernimmt. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall lediglich die Netto-Summe des jeweiligen Leistungsbetrages ausgezahlt wird. Im Falle der o.g. Sachleistung über einen Pflegedienst erhalten Sie Leistungen in Höhe der genehmigten Bruttosumme.